Eine Diss ist keine Doktorarbeit…
Aus den Kommentaren zu einem Post auf lawblog.de:
- A meint:
Wenn sich alle Gerichte daran halten, ist es ja gut.
Wenn sich jedoch juristische Amokläufer wie die (Text editiert. U.V.) an den Hamburger Zensurkammern noch nicht einmal durch das BVerfG disziplinieren lassen, ist das ganze Werk nichts weiter als eine akademische Fleißarbeit. - B meint:
@A: Du bist ja ein ganz schlauer Zeitgenosse. Eine Dissertation als akademische Fleißarbeit? Wie kommst Du auf das dünne Brett? Ist ja keine Doktorarbeit.
- C meint:
@B: „Dissertation != Doktorarbeit”? Das hätte ich gern nochmal erläutert. Danke!
- B meint:
@C: Weiß der Geier, was eine „Dissertation” ist (ich vermute, eine Art Leitfaden), jedenfalls keine Doktorarbeit, sonst wäre der Autor ja auch Doktor.
- D meint:
@B: arrrgghhh…
