hhmmmm

Frische, akademische Geistesblitze … nicht nur, aber meist sinnfrei

Eine Diss ist keine Doktorarbeit…

Am 12.06.2010 um 09:45 meinte phbaer sagen zu müssen:

Aus den Kom­men­ta­ren zu einem Post auf lawblog.de:

  • A meint:

    Wenn sich alle Gerichte daran hal­ten, ist es ja gut.
    Wenn sich jedoch juris­ti­sche Amok­läu­fer wie die (Text edi­tiert. U.V.) an den Ham­bur­ger Zen­sur­kam­mern noch nicht ein­mal durch das BVerfG dis­zi­pli­nie­ren las­sen, ist das ganze Werk nichts wei­ter als eine aka­de­mi­sche Fleißarbeit.

  • B meint:

    @A: Du bist ja ein ganz schlauer Zeit­ge­nosse. Eine Dis­ser­ta­tion als aka­de­mi­sche Fleiß­ar­beit? Wie kommst Du auf das dünne Brett? Ist ja keine Doktorarbeit.

  • C meint:

    @B: „Dis­ser­ta­tion != Dok­tor­ar­beit”? Das hätte ich gern noch­mal erläu­tert. Danke!

  • B meint:

    @C: Weiß der Geier, was eine „Dis­ser­ta­tion” ist (ich ver­mute, eine Art Leit­fa­den), jeden­falls keine Dok­tor­ar­beit, sonst wäre der Autor ja auch Doktor.

  • D meint:

    @B: arrrgghhh…

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